Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist die HARIBO GmbH & Co. KG, Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft (nachfolgend HARIBO genannt).
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland. Dies gilt auch für Mitarbeiter von HARIBO sowie von den beteiligten Unternehmen sowie für deren Angehörige.
Die Teilnahme an der Verlosung setzt einen Kauf von mindestens einer Dose HARIBO (750g) im Zeitraum vom 18.11.2024 – 19.01.2025 voraus. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang erforderlich. Der Kassenbon muss bis spätestens 02.02.2025 auf haribo.com/reise-gewinnen hochgeladen werden.
Minderjährige können nur durch ihre Erziehungsberechtigten teilnehmen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten Teilnehmende im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen.
Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Wie kann man teilnehmen?
Um an der Verlosung teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer/in zunächst mindestens eine Dose HARIBO (750g) im Zeitraum vom 18.11.2024 bis 19.01.2025 erwerben.
Der Kassenbon mit dem Nachweis über den Kauf berechtigt zur Teilnahme an der Verlosung und kann auf der Internetseite haribo.com/reise-gewinnen hochgeladen werden. Der Kassenbon muss bis spätestens 02.02.2025, 23:59:59 Uhr auf der oben genannten Internetseite hochgeladen werden.
Um die Teilnahme an der Verlosung abzuschließen, ist das Teilnahmeformular vollständig auszufüllen, sind die vorliegenden Teilnahmebestimmungen zu akzeptieren sowie die Daten durch Betätigung des Buttons „Jetzt teilnehmen“ abzusenden.
Die mehrmalige Teilnahme einer Person durch jeweils neue Kassenbons ist möglich, sofern auf diesen mindestens eine Dose HARIBO (750g) ausgewiesen wird. Nach der Verwendung eines Kassenbons verliert dieser seine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn auf dem entsprechenden Kassenbon mehr als eine HARIBO Dose (750g) im Aktionszeitraum ausgewiesen wird. So berechtigt etwa der Kauf von mehreren Dosen HARIBO (750g) auf einem Kassenbon ebenfalls nur zu einer einzigen Teilnahme am Gewinnspiel.
3. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?
Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 02.02.2025, 23:59:59 Uhr deutscher Zeit. Nach diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an der Verlosung nicht mehr möglich, nach diesem Zeitpunkt hochgeladene Kassenbons berechtigen nicht zur Teilnahme.
4. Was kann man gewinnen?
Mit jedem gültigen Kaufnachweis und dem Mindesterwerb einer Dose HARIBO (750g) erhält der/die Teilnehmer/in die Chance auf einen Reisegutschein im Wert von 1.000 EUR. Insgesamt werden 25 Reisegutscheine im Gesamtwert von 25.000,00 EUR ausgespielt.
5. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Der/die Gewinner/in wird von HARIBO per E-Mail innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt.
Diese Gewinnbenachrichtigung wird an die E-Mail Adressen gerichtet, die der/die Teilnehmer/in bei der Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist HARIBO nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der/die Gewinner/in hat HARIBO zur Abwicklung des Gewinnspiels innerhalb der Frist zur Rückmeldung seine/ihre vollständige Wohnsitzadresse mitzuteilen.
6. Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Die Übergabe/ Übersendung des Reisegutscheins erfolgt in Absprache mit dem/der Gewinner/in und dem Reisebüro HWT-LAVIDA Reisen e.K. per E-Mail oder per Post.
Der/die Teilnehmer/in ist für die Richtigkeit der angegebenen Wohnsitzadresse selbst verantwortlich. Kann die Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe des Namens oder der Adresse nicht erfolgen, so ist HARIBO nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übergabe des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
Wichtig: Zwecks Prüfung muss der/die Teilnehmer/in den Original-Kassenbon zum Erhalt des Gewinns aufbewahren und auf Verlangen HARIBO zukommen lassen. Hierzu erhält der Teilnehmende an die von ihm genannte Postanschrift einen vorfrankierten und adressierten Briefumschlag, der für die Übersendung des Kassenbons verwendet werden kann.
7. Wie hoch sind meine Gewinnchancen?
Der/die Gewinner/in wird von HARIBO oder einer von HARIBO beauftragten Agentur unter allen Teilnehmenden, deren Angaben vollständig sind, durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmenden hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmende insgesamt an dem Gewinnspiel teilnehmen. Durch die mehrmalige Teilnahme mit verschiedenen Kassenbons kann die eigene Gewinnchance erhöht werden.
8. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
HARIBO ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.
Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann HARIBO die postalische Einsendung des Original-Kassenbons fordern und die Gewinnabwicklung bis zum Erhalt des Kassenbons stoppen.
HARIBO ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.
9. Vorbehaltsklausel
HARIBO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
10. Sonstiges
Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.